Änderung BGS 01.01.2023

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Burgheimer Gruppe; Sitz Burgheim

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Burgheimer Gruppe aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 23. November 2022 folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

 

§ 1

der § 9 a Abs. 2 Grundgebühr erhält folgenden Wortlaut:

(2) Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

 

bis 4 m³/h (alt 2,5 Qn/h)                        60,00 €/Jahr

bis 10 m³/h (alt 6 Qn/h)                         150,00 €/Jahr

bis 16 m³/h (alt 10 Qn/h)                       240,00 €/Jahr

über 16 m³/h (alt über 10 Qn/h)           360,00 €/Jahr

§ 2

Der § 10 Verbrauchsgebühr erhält folgenden Wortlaut:

(3) Die Gebühr beträgt 1,49 € pro m³ entnommenen Wassers.

 

§ 3

Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.

 

Burgheim, 25. November 2022

Gamisch Verbandsvorsitzender