Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Burgheimer Gruppe; Sitz Burgheim
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Burgheimer Gruppe aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 23. November 2022 folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
§ 1
der § 9 a Abs. 2 Grundgebühr erhält folgenden Wortlaut:
(2) Die Grundgebühr beträgt bei Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h (alt 2,5 Qn/h) 60,00 €/Jahr
bis 10 m³/h (alt 6 Qn/h) 150,00 €/Jahr
bis 16 m³/h (alt 10 Qn/h) 240,00 €/Jahr
über 16 m³/h (alt über 10 Qn/h) 360,00 €/Jahr
§ 2
Der § 10 Verbrauchsgebühr erhält folgenden Wortlaut:
(3) Die Gebühr beträgt 1,49 € pro m³ entnommenen Wassers.
§ 3
Diese Satzung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.
Burgheim, 25. November 2022
Gamisch Verbandsvorsitzender