Aktuelle Trinkwasser-Situation Juni 2023

Hinweis: Die nachfolgenden Informationen werden in chronologischer Reifenfolge ergänzt, die neueste Information steht immer an oberster Stelle.

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30.06.2023 Aufhebung Abkochgebot für das gesamte Versorgungsgebiet

Das gesamte Wasserversorgungsnetz der Burgheimer Gruppe ist frei von gesundheitsgefährdenden Keimen. 

Nachdem durch mehrere aufeinanderfolgende Trinkwasserproben bestätigt wurde, dass sich das Trinkwasser wieder in einwandfreien Zustand befindet, wird das Abkochgebot vom 15. Juni 2023 in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt mit sofortiger Wirkung vollständig aufgehoben.

Die Bürger und Bürgerinnen im bisher vom Abkochgebot betroffenen Gebiet werden gebeten, auch ihre Nachbarn und insbesondere Personen, die sich möglicherweise nicht zuverlässig über die Presse informieren können, entsprechend zu informieren.

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und Sie können sich sicher sein, dass der Zweckverband auch weiterhin alles tun wird, um Sie mit gutem Trinkwasser aus Burgheim sicher zu versorgen.

 

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Aktualisierung - Stand 29.06.2023

Das Ergebnis der angeordneten Beprobung von Montag, 26.06.23 war ohne Befund.

Das Ergebnis vom Mittwoch, 28.06.23 liegt noch nicht vor. Sollten diese ebenfalls ohne Befund sein, entscheidet das Gesundheitsamt über eine Aufhebung des Abkochgebotes.

 Bis dahin gilt weiterhin das Abkochgebot (siehe Stand 20.06.23)

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Aktualisierung - Stand 28.06.2023

Am Montag, 26.06.23 wurden ordnungsgemäß die Proben genommen.

Eine weitere  Beprobung ist für Mittwoch 28.06.2023 angeordnet.

Es gilt weiterhin das Abkochgebot (siehe Stand 20.06.2023)

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Aktualisierung – Stand 20.06.2023

 

Beim Hochbehälter Dezenacker sind in einer von zwei Kammern coliforme Keime festgestellt worden. Weiter wurde in dem den Hochbehälter Dezenacker nachgeschalteten Leitungsnetz ein coliformer Keim nachgewiesen.

Die Wassertechniker des Zweckverbandes haben bereits entsprechende Hygienemaßnahmen begonnen (Ablassen des Wassers der verkeimten Kammer; Reinigung und Desinfektion der verkeimten Kammer).

Im weiteren Verlauf hat das Gesundheitsamt für Donnerstag, 22.6.2023 und für Montag 26.06.2023 weitere Beprobungen angeordnet. Somit muss das bereits angeordnete Abkochgebot für folgende Bereiche aufrechterhalten werden:

 - Illdorf

- Biding

- Leidling

- Dezenacker

- St. Wolfgang

- Längloh

- Bonsal

- Holzkirchen

- Buch

- Nähermittenhausen

- Fernmittenhausen

- Rohrenfels

- Isenhofen

- Baiern

- Ergertshausen

- Wagenhofen

- Ballersdorf (ausgenommen „Am Südhang“)

- Hollenbach

- Dinkelshausen

- Seiboldsdorf

- Ambach

- Ehekirchen

- Schönesberg

- Ried

- Schainbach

- Walda

- Weidorf

Das Abkochgebot kann nur aufgehoben werden, wenn diese beiden für Donnerstag, 22.6.2023 und für Montag 26.06.2023 angeordneten weiteren Beprobungen negativ ausfallen (also keine Keime mehr nachgewiesen werden).

Somit besteht das Abkochgebot aktuell weiter!

Wir bitten um Verständnis.

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Teilaufhebung des Abkochgebotes

Aktualisierung Stand: 16.06.2023

Das gestern angeordnete Abkochgebot ist nun in Teilen bereits wieder durch das Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen aufgehoben worden. Entwarnung kann gegeben werden für diejenigen Teile des Trinkwasserversorgungsgebietes der Burgheimer Gruppe, die vom Hochbehälter Burgheim/Eschling aus versorgt werden. Somit wird das Abkochgebot für folgende Ortsteile mit sofortiger Wirkung aufgehoben:

- Burgheim

- Ortlfing

- Straß

- Moos

- Eschling

- Wengen

- Kunding

- Haselbach

Für die von der Burgheimer Gruppe versorgten Bereiche der Stadt Rain wird die Abkochanordnung ebenfalls mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Weiterhin vom Abkochgebot betroffene Orte

Für alle übrigen Gemeinden und Gemeindeteile, die über den Hochbehälter Dezenacker mit Trinkwasser versorgt werden, gilt weiterhin das Abkochgebot, wie es bereits gestern (15.06.2023) kommunziert wurde. Davon betroffen sind:

- Illdorf

- Biding

- Leidling

- Dezenacker

- St. Wolfgang

- Längloh

- Bonsal

- Holzkirchen

- Buch

- Nähermittenhausen

- Fernmittenhausen

- Rohrenfels

- Isenhofen

- Baiern

- Ergertshausen

- Wagenhofen

- Ballersdorf (ausgenommen „Am Südhang“)

- Hollenbach

- Dinkelshausen

- Seiboldsdorf

- Ambach

- Ehekirchen

- Schönesberg

- Ried

- Schainbach

- Walda

- Weidorf

Das Wasser in diesen Orten soll - in nicht abgekochtem Zustand - nicht zum Verzehr/Trinken verwendet werden. Duschen, Baden und Zähneputzen sind möglich. Auf die bereits veröffentlichten Hinweise der Kommunen, des Wasserversorgers und des Gesundheitsamtes wird nochmals hingewiesen.

Beim Hochbehälter Dezenacker, insbesondere an der aktuell nur noch betroffenen Druckerhöhungsanlage, werden laufend zeitversetzte Proben genommen, die untersucht werden. Gleiches geschieht bei den Versorgungssträngen nach Bonsal, St. Wolfgang, Ehekirchen und Rohrenfels.

Soweit die Anordnung des Gesundheitsamtes. Sobald uns Änderungen bekannt werden, werden wir Sie erneut darüber informieren.

 

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Trinkwasser nur abgekocht verwenden

Stand: 15.06.2023

Burgheim, 15.06.2023 – Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Burgheimer Gruppe erlassen. Das Wasser soll ohne vorheriges Abkochen nicht zum Verzehr verwendet werden. Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet der Burgheimer Gruppe, im Einzelnen die Gemeindegebiete des Marktes Burgheim, der Gemeinde Ehekirchen, sowie der Gemeinde Rohrenfels mit den jeweilig dazu gehörigen Ortsteilen und der Weiler St. Wolfgang. Ausgenommen ist lediglich die Straße „Am Südhang“ in Ballersdorf, welche von den Stadtwerken Neuburg versorgt wird. In den Gemeinden/Stadtteilen der Stadt Rain, sind die Bürgerinnen und Bürger betroffen, die mit Wasser der Burgheimer Gruppe versorgt werden.

Nähere Informationen hierzu erteilt die Stadt Rain, bzw. deren Wasserversorgung.

 

Hotline ist eingerichtet
Der Zweckverband der Burgheimer Gruppe ist unter der Tel. 08432 1551 für alle Fragen zur öffentlichen Betroffenheit erreichbar. Außerhalb der regulären Geschäftszeiten sind über die Ansage des Anrufbeantworters weitere Informationen hinterlegt. Ebenso hinterlegt ist auch die Nummer des Bereitschaftshandys der technischen Abteilung für Notfälle.


Hintergrund der Maßnahme
Am Mittwoch, den 14.06.2023 wurden bei einer Routineprobe im Hochbehälter zwei coliforme Keime festgestellt. Dazu fand am Donnerstag, 15.06.2023 eine Besichtigung mit dem Gesundheitsamt statt. Eine unmittelbar nach Mitteilung der Befunde durch das Untersuchungslabor am 15.06.2023 vom Gesundheitsamt durchgeführte Ortsbesichtigung ergab bislang keinen Hinweis für die Ursache des Keimeintrags in das Trinkwasser der Burgheimer Gruppe. Das Trinkwasser wird nun außerhalb der üblichen Untersuchungsroutine täglich umfassend untersucht. Hierzu stehen wir in ständigem Kontakt/Austausch mit dem Gesundheitsamt und dem beauftragten Labor. Eine Chlorung erfolgt nicht, da durch das Abkochen eine ausreichende Desinfektion des Wassers gewährleistet ist. Durch den Nachweis von coliformen Bakterien ist die Übertragung von Krankheiten wie z.B. Durchfall über das Trinkwasser nicht ausgeschlossen. Laut Gesundheitsamt soll deshalb ab sofort das Trinkwasser der Burgheimer Gruppe unbedingt nur noch in abgekochtem Zustand benutzt werden.


Bei Änderungen der Situation werden wir entsprechend informieren.

 

Angeordnete Maßnahmen
Bis das Erreichen einer einwandfreien Trinkwasserqualität wieder sichergestellt ist, hat das Gesundheitsamt Neuburg-Schrobenhausen ein sofortiges Abkochgebot erlassen. Dieses Gebot betrifft das Wasser, welches für den Verzehr verwendet wird. Die Bürgerinnen und Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkochgebotes bitte die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes befolgen:

  • Leitungswasser nur abgekocht trinken.
  • Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen.
  • Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Für die Zubereitung von Nahrung (auch Waschen von Obst und Gemüse) und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
  • Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, können im Geschirrspülautomaten bei über 60 Grad und darüber hinaus gereinigt werden.
  • Das Leitungswasser für das Zähneputzen und andere Zwecke kann ohne Einschränkung genutzt werden.


Bitte informieren Sie sich in den öffentlichen Medien, im Internet und informieren Sie auch Ihre Nachbarn, sollten diese beispielsweise keinen Zugang zum Internet haben.

 

Detaillierte Informationen finden Sie auch auf der Website des Gesundheitsamtes.

 

Wie koche ich richtig ab?
Bis zur Klärung der Verunreinigung des Trinkwassers und ggf. der nötigen Sanierung soll das Leitungswasser nur abgekocht genutzt werden. Das gilt insbesondere für die Nahrungs- und Getränkezubereitung. Dazu muss das Wasser einmal für 10 Minuten sprudelnd aufgekocht und langsam über etwa 10 Minuten abgekühlt werden. Professionelle Kaffeeautomaten erhitzen das Wasser ausreichend. Für die Toilettenspülung und zum Wäschewaschen ist das Trinkwasser aus der Leitung ohne Einschränkung nutzbar. Das gilt auch für Geschirrspüler, die 60° C Temperatur gewährleisten.