Änderung BGS 01.04.2019

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Burgheimer Gruppe; Sitz Burgheim

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Burgheimer Gruppe aufgrund des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 1. April 2019 folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

§ 1

Der § 10 Abs. 4 Verbrauchsgebühr erhält folgenden Wortlaut:

(4) Wird ein Bauwasserzähler oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, beträgt die Verbrauchsgebühr die aktuelle Gebühr pro m³ entnommenen Wassers zuzüglich der Grundgebühr nach § 9 a dieser Satzung.

Ansonsten wird für den Verbrauch von Bauwasser eine Pauschale von 100,00 € für maximal ein Jahr erhoben. Nach Fertigstellung oder Ablauf der Frist ist ein Wasserzähler einzubauen. Bei einer kürzeren Bauzeit bleibt die Pauschale unverändert.

§ 2

Der § 10 Abs. 5 Verbrauchsgebühr erhält folgenden Wortlaut:

(5) Die Tagesgebühr für ein Standrohr beträgt 2,33 € zuzüglich der Grundgebühr nach § 9 a dieser Satzung.

§ 3

Diese Satzung tritt zum 01.04.2019 in Kraft.

 

Burgheim, den 2. April 2019

Gamisch, Verbandsvorsitzender