Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Burgheimer Gruppe; Sitz Burgheim
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabegesetzes erlässt der Zweckverband zur Wasserversorgung der Burgheimer Gruppe auf Grund des Beschlusses der Verbandsversammlung vom 12. November 2018 folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
§ 1
der § 6 Beitragssatz erhält folgenden Wortlaut:
Der Beitrag beträgt
a) pro m² Grundstücksfläche 0,60 €
b) pro m² Geschossfläche 4,30 €
§ 2
Diese Satzung tritt zum 01.01.2019 in Kraft.
Burgheim, 13. November 2018
Gamisch, Verbandsvorsitzender